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  • Berechnung der Abwassergebühr in Kleingartenanlage

    Das Abwassergebühr wird folgendermaßen berechnet: 20% des Wasserverbrauchs x 3,41 (Gebühr für den Zeitraum des Verbrauchsberechnung) Die Grundlage ist „Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagein der Stadt Bochum„: § 3 Abs. 7 „Bei Kleingärten von gemeinnützigen Kleingartenvereinen gilt alsAbwassermenge des Kalenderjahres 20 % der für ein Jahr festgestelltenWassermenge nach § 3 Abs. 4 Nr. 2,…