Berechnung der Abwassergebühr in Kleingartenanlage


Das Abwassergebühr wird folgendermaßen berechnet:

20% des Wasserverbrauchs x 3,41 (Gebühr für den Zeitraum des Verbrauchsberechnung)

Die Grundlage ist „Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlage
in der Stadt Bochum
„:

§ 3 Abs. 7

„Bei Kleingärten von gemeinnützigen Kleingartenvereinen gilt als
Abwassermenge des Kalenderjahres 20 % der für ein Jahr festgestellten
Wassermenge nach § 3 Abs. 4 Nr. 2, die den Kleingärten zugeführt wurde. (…)“

Hebesatz wird jährlich durch Stadt Bochum festgelegt

Schmutzwassergebühr (Euro / pro Kubikmeter):

20232,66
20242,74
20253,41
20263,54