Das Abwassergebühr wird folgendermaßen berechnet:
20% des Wasserverbrauchs x 3,41 (Gebühr für den Zeitraum des Verbrauchsberechnung)
Die Grundlage ist „Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlage
in der Stadt Bochum„:
§ 3 Abs. 7
„Bei Kleingärten von gemeinnützigen Kleingartenvereinen gilt als
Abwassermenge des Kalenderjahres 20 % der für ein Jahr festgestellten
Wassermenge nach § 3 Abs. 4 Nr. 2, die den Kleingärten zugeführt wurde. (…)“
Hebesatz wird jährlich durch Stadt Bochum festgelegt
Schmutzwassergebühr (Euro / pro Kubikmeter):
| 2023 | 2,66 |
| 2024 | 2,74 |
| 2025 | 3,41 |
| 2026 | 3,54 |